Testament & Erbvertrag

Regelmäßig wird eine fundierte und zielgerichtete Nachlassplanung nicht vorgenommen, weil das eigene Ableben oder das von nahestehenden Personen verdrängt wird. Die mangelnde Vorsorge in diesem Bereich kann jedoch ungewollte Rechtsfolgen – auch in steuerlicher Hinsicht – nach sich ziehen. Eine durchdachte Nachlassregelung schafft Sicherheit und kann spätere Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen vermeiden.

Die Rechtslage im Erbrecht wird oft auch dadurch verkompliziert, dass juristische Definitionen vorliegen, die umgangssprachlich anderweitig besetzt sind. So „vermacht“ bspw. der Erblasser testamentarisch häufig sein gesamtes Vermögen in dem Glauben, diese Bezeichnung sei für seinen Erben zu verwenden. Aus juristischer Sicht hat in derartigen Fällen, in denen ein juristischer Laie juristische Begriffe nicht zutreffend verwendet, eine Auslegung des Testamentes zu erfolgen. Im o.g. Beispielsfall liegt der Fehler darin, dass der Vermächtnisnehmer gerade nicht der Erbe ist. Der Erbe erhält den gesamten Nachlass und tritt rechtlich in die Stellung des Verstorbenen ein. Der Vermächtnisnehmer erhält indes nur einen bestimmten Vermögensvorteil, bspw. einen Geldbetrag oder eine Immobilie, der gerade nicht den wesentlichen Teil des Nachlasses darstellt. In solchen Fällen, in denen der Erblasser etwas anderes testiert, als er tatsächlich beabsichtigte, ist der eigentliche Erblasserwille durch Auslegung zu ermitteln.

Ich unterstütze Sie bei der Auslegung, Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Testamenten und Erbverträgen. Regeln Sie Ihren eigenen Nachlass rechtssicher und vorausschauend.

Meine Leistungen in diesem Bereich sind unter anderem:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten
  • Auslegung von Testamenten
  • Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
  • Erbverträge
  • Individuelle Nachlassplanung

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