Unterhalt

Eines vorweg: „DIE“ Unterhaltsberechnung gibt es nicht.

Für jeden Unterhaltsanspruch gilt: Die konkrete Höhe hängt von verschiedenen persönlichen und wirtschaftlichen Faktoren sowie weiteren rechtlich einzuordnenden Themenbereichen ab, über die sich vortrefflich streiten lässt. Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten und zugleich komplexesten Themen nach einer Trennung.

Ich erörtere mit Ihnen, welche Unterlagen zur Berechnung einer fundierten Unterhaltsberechnung vorzulegen sind und an welchen Stellen die Berechnung aus den verschiedenen Blickwinkeln zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

Auf der Grundlage Ihrer individuellen Situation bin ich tätig im Rahmen der Berechnung, Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.

Zu unterscheiden sind dabei insbesondere:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Altersvorsorgeunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Volljährigenunterhalt
  • Auskunfts- und Zahlungsansprüche
  • Abänderung bestehender Unterhaltsansprüche
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Unterhaltstitel
  • Jugendamtsurkunden

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