Ehevertrag

Ein Ehevertrag passt nicht zu der romantischen Vorstellung, die viele von der Ehe haben. Ein solcher Vertrag hilft jedoch, finanzielle und rechtliche Fragen bereits vor oder während der Ehe verbindlich zu regeln und somit ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden.

Dabei geht es nicht darum, von vorneherein davon auszugehen, dass die Ehe scheitern wird. Vielmehr kann ein gut gestalteter Ehevertrag Klarheit schaffen, spätere Konflikte vermeiden und teilweise auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht zwingend erforderlich sein. Gerade Unternehmer*Innen sind dazu angehalten, rechtliche Gestaltungsspielräume wie bspw. die modifizierte Zugewinngemeinschaft zu nutzen.

Ich berate Sie individuell zu den Gestaltungsmöglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen Regelungen, die zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passen. Sollten Sie bereits einen Ehevertrag geschlossen haben, prüfe ich diesen umfänglich und erläutere Ihnen die rechtlichen Konsequenzen der getroffenen Regelungen.

Mögliche Themen sind insbesondere:

  • Güterstand und Zugewinnausgleich
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensfragen
  • Regelungen für den Fall der Trennung oder Scheidung
  • Anpassung bestehender Eheverträge

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