Einstweiliger Rechtsschutz
Manche familienrechtlichen Konflikte dulden keinen Aufschub, bspw. wenn ein Elternteil seine Zustimmung zu einer durch den anderen Elternteil begleiteten Reise des Kindes in das Ausland nicht erteilt und die Reise kurz bevorsteht.
Einstweilige Anordnungsverfahren sind regelmäßig bei dringenden Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, des Unterhalts, der Ehewohnung oder bei Gewaltschutzverfahren von Bedeutung.
Wenn eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, kann ein einstweiliges Anordnungsverfahren eine Möglichkeit darstellen, vorläufig kurzfristig eine verbindliche Regelung zu erlangen. Ein solches Verfahren ist also einem darauffolgenden Hauptsacheverfahren vorangestellt. Aufgrund der Dringlichkeit derartiger Verfahren findet eine schnelle Terminierung statt. Theoretisch könnte auch allein aufgrund Aktenlage ohne mündlichen Verhandlung entschieden werden. Aus diesem Grund ist für ein solches Verfahren zwingend eine strafbewehrte eidesstattliche Versicherung in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt abzugeben. Aus diesem Grund nehme ich mir in diesen Verfahren besonders viel Zeit, um die Sachlage zu durchdringen und Ihr Anliegen dem Gericht zutreffend und umfassend zu schildern.
Ich prüfe für Sie, ob die Voraussetzungen für ein Eilverfahren vorliegen und welche Vorgehensweise in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Mögliche Anwendungsbereiche sind:
- Dringende Sorgerechts- oder Umgangsverfahren
- Vorläufige Umgangsregelungen
- Unterhalt im Eilverfahren
- Schutz vor Gewalt oder Nachstellungen
- Regelungen zur Ehewohnung
- Sonstige dringende familienrechtliche Angelegenheiten
Gerade in Eilsituationen ist es wichtig, schnell zu handeln. Lassen Sie sich daher umgehend beraten und zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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