Klarheit von Anfang an
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind persönlich belastend und zugleich rechtlich komplex.
Umso wichtiger ist es, von Beginn an zu wissen, was auf Sie zukommt. Mein Anliegen ist eine persönliche, verständliche und transparente Beratung – auch bei den Kosten. Sie sollen jederzeit wissen, was ich für Sie tue, warum ich es tue und welche Kosten damit verbunden sind. Deshalb sprechen wir offen über Kosten, Chancen und Risiken und entwickeln gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.
1. Erstgespräch
In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ziele. Gerne beantworte ich Ihre rechtlichen Fragen. Ich verschaffe mir einen Überblick über den Sachverhalt und zeige auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welches weitere Vorgehen sinnvoll ist.
Bringen Sie für den Termin möglichst alle für den Fall relevanten Unterlagen (-> Hyperlink FAQ Nr.13) mit. Je besser ich Ihren Fall kenne, desto gezielter kann ich Sie beraten.
Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Ein Erstberatungsgespräch kostet derzeit 190 EUR + MwSt = 226,10 EUR.
2. Rechtliche Vertretung
Im Anschluss entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie eine rechtliche Vertretung durch mich wünschen. Gegebenenfalls möchten Sie zunächst auch nur ein Rechtsgutachten oder eine rechtliche Berechnung (z.B. Unterhaltsberechnung) zu Ihrem konkreten Anliegen erhalten.
Sollten Sie sich für eine anwaltliche Vertretung entscheiden, gilt dabei allgemein, dass nicht jeder Konflikt vor Gericht ausgetragen werden muss. Wenn eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist, bevorzuge ich diese Vorgehensweise. Ist hingegen ein gerichtliches Verfahren erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent.
Die Kosten der weiteren anwaltlichen Tätigkeit richten sich insbesondere nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Nach diesen gesetzlichen Vorgaben berechnen sich die Anwaltsgebühren nach dem Umfang und der Schwierigkeit des jeweiligen Mandats, also den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. In bestimmten Fällen kann auch eine individuelle Gebührenvereinbarung getroffen werden.
Im Rahmen gerichtlicher Verfahren fallen nicht nur Anwalts-, sondern auch Gerichtskosten an. Die Kosten tragen die streitenden Parteien grundsätzlich nach ihrem Anteil des Obsiegens/ Unterliegens. Wird ein Vergleich geschlossen, werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben, sprich jede Partei trägt die eigenen Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt und etwaig gezahlte Gerichtskostenvorschüsse verrechnet. Je nach Ausgang des Verfahrens und den gesetzlichen Voraussetzungen können die Kosten aber auch ganz oder teilweise der Gegenseite auferlegt werden.
Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation können Beratungshilfe oder Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Gericht.
Sollte Beratungshilfe für Sie in Betracht kommen, lassen Sie dies bitte vorab durch das Gericht prüfen und bringen Sie unbedingt den Berechtigungsschein zum ersten Besprechungstermin mit.
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