Gewaltschutz

Gewalt, Bedrohungen und Stalking innerhalb einer Beziehung oder nach einer Trennung erfordern besondere Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl. Häufig trauen sich die angegriffenen Ehepartner aus Scham, Verdrängung oder falscher Solidarität dem Täter gegenüber nicht, sich diesem gegenüber zu behaupten.

Wenn Sie von häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen betroffen sind, kann es notwendig sein, schnell rechtliche Schutzmaßnahmen einzuleiten. Je nach Situation können unter anderem Schutzanordnungen, Kontakt- und Annäherungsverbote, Unterlassungsanordnungen sowie Regelungen zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung in Betracht kommen.

Ich berate Sie zu den Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und setze Ihre Rechte durch.

Wichtig: In akuten Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte zunächst an die Polizei bzw. den Notruf!

In allen anderen Fällen oder auch im Nachgang besprechen wir gemeinsam, welche rechtlichen Schritte in Ihrer konkreten Fallsituation sinnvoll und erforderlich sind. Eine sofortige Dokumentation der Geschehnisse hilft bei der Aufarbeitung ungemein und ist für eine lückenlose Beweisführung unerlässlich.

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