Enterbung & Pflichtteil

Wenn nahe Angehörige durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Die Pflichtteilsberechtigung ist gesetzlich geregelt.

Ich prüfe, ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, fordere die Gegenseite zur Auskunftserteilung und ggf. Wertermittlung auf, und setze berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder auf gerichtlichem Wege durch. Ebenso stehe ich Ihnen im Rahmen der Abwehr unberechtigter oder der Höhe nach unangemessener Pflichtteilsansprüche bei.

Thematisch sind diesem Gebiet insbesondere folgende Tätigkeiten zuzuordnen:

  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
  • Prüfung einer Pflichtteilsentziehung
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

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