Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
Sie haben gemeinsam geerbt – was ist zu tun? Welche Rechte und Pflichten haben die einzelnen Erben? Wer trägt die Entscheidungsbefugnis? Wie kann die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden?
Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft und müssen den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwalten. Unterschiedliche Interessen können dabei schnell zu Konflikten führen.
Ich unterstütze Sie auch bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und entwickle Lösungen, die eine sachgerechte Nachlassaufteilung ermöglichen.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
- Konflikten zwischen Miterben
- Der Aufteilung des Nachlasses
- Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Der Veräußerung oder Übernahme von Nachlassgegenständen
- Teilungsversteigerungen
- Der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
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