Lebzeitige Übertragungen
Eine durchdachte Nachfolgeregelung kann bereits zu Lebzeiten in die Wege geleitet werden. Gerade bei größeren Vermögenswerten sollte rechtzeitig an die Übertragung auf andere Personen, meist die Kinder oder Enkelkinder, gedacht werden. Bei einer Grundstücksübertragung spielen dann gegebenenfalls die Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts oder die Einräumung einer Pflegeverpflichtung eine entscheidende Rolle. Gerade unter dem Aspekt der steuerlichen Optimierung sollte die Übertragung von Vermögenswerten auf die Nachkommen sorgfältig geplant sein.
Gerne berate ich Sie in Bezug auf:
- Grundstücks- und Wohnungseigentumsübertragungen
- Nießbrauchs- und Wohnungsrechte
- Pflegevereinbarungen
- Steuerlich ausnutzbare Freibeträge und Fristen
- Spekulationssteuer
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