Zugewinnausgleich & Vermögen

Eine Trennung wirft häufig auch die Frage auf, wie während der Ehe erworbenes Vermögen unter den Ehegatten aufzuteilen ist. Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst zu klären, in welchem Güterstand Sie sich befinden. In den meisten Fällen haben die Eheleute keine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarung getroffen und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich kann dann eine wichtige Rolle spielen. Ob und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch besteht, lässt sich jedoch nicht allein anhand einzelner Vermögenswerte beurteilen. Entscheidend ist die Entwicklung des Vermögens der einzelnen Ehegatten während der Ehe und die jeweilige rechtliche Einordnung. Es gilt ein striktes Stichtagsprinzip. Auskunft ist daher zu erteilen über das Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung), ggf. über das Trennungsvermögen (Tag der Trennung) sowie das Endvermögen (Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages). Der Zugewinnausgleich berechnet sich aus der Differenz der jeweiligen Zugewinne der Ehegatten in der Ehezeit, sprich aus dem Ergebnis Endvermögen – Anfangsvermögen.

Eine solche Zugewinnausgleichsberechnung kann aufgrund einiger rechtlicher Besonderheiten, der Indexierung und der Problematik der Belegbarkeit gewisser Vermögenswerte äußerst umfangreich und kompliziert werden.

Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und unterstütze Sie bei der Klärung Ihrer Vermögenssituation sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dazu erläutere ich Ihnen, welche Unterlagen Sie zur Errichtung eines Vermögensverzeichnisses benötigen (->Hyperlink G. Formulare) und berechne einen etwaigen Anspruch.

Themen in diesem Bereich können unter anderem sein:

  • Zugewinnausgleich
  • Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen
  • Immobilien und Grundstücke
  • Bankguthaben und Kapitalanlagen
  • Darlehen und Verbindlichkeiten
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Schenkungen und Erbschaften
  • Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung

Gerade bei größeren Vermögenswerten ist eine rechtzeitige Beratung sinnvoll.

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