Das hängt von Ihrem Anliegen ab. Hilfreich sind bspw. vorhandene gerichtliche Schreiben oder Schreiben von der Gegenseite. Im Familienrecht: Heirats- und Geburtsurkunden der Kinder (im Ehescheidungsverfahren brauche ich zwingend die Vorlage von Originalen. Im Zweifel erhalten Sie diese beim zuständigen Jugendamt), Unterlagen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen, der letzte Einkommenssteuerbescheid, relevante Verträge sowie bei Fragen zu Kindern bestehende Regelungen zum Sorgerecht und Umgang, soweit solche getroffen worden sind. Im Erbrecht: Testamente, Erbverträge, Heirats- und Geburtsurkunden, Sterbeurkunden.