Eine Ehescheidung kann weitgehend digital vorbereitet und begleitet werden. Der Ehescheidungsantrag wird dann durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Viele Entwicklungsschritte können in der Kommunikation unkompliziert online bzw. telefonisch mit dem Mandanten erörtert und vorbereitet werden. Der eigentliche Scheidungstermin erfolgt jedoch durch das Familiengericht. Hierzu werden die Beteiligten in der Regel persönlich geladen, da nach den gesetzlichen Bestimmungen eine persönliche Anhörung der Beteiligten erforderlich ist. Das persönliche Erscheinen wird also gerichtlich angeordnet. Das Gericht möchte sich über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ehescheidung persönlich überzeugen. Lediglich in Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, bspw. wenn sich ein Ehegatte im Ausland befindet und die Anhörung über Bild- und Tonübertragung erfolgt. Dies ist jedoch nicht pauschal bei jeder Scheidung möglich. Eine reine „Online-Scheidung“, bei der lediglich einige Daten online an das Gericht weitergeleitet werden ohne dass die Beteiligten angehört werden, gibt es daher nicht.

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