Nein. Im Ehescheidungsverfahren besteht die Besonderheit, dass nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss, da der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Der Antragsgegner muss nicht zwingend anwaltlich vertreten sein – es sollte vorab jedoch genau geprüft werden, ob eine anwaltliche Vertretung für diesen Ehegatten wirklich nicht erforderlich ist.

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