Ja, ein Ehescheidungsverfahren erfolgt immer vor dem zuständigen Familiengericht. Für eine wirksame Ehescheidung benötigen Sie einen richterlichen Beschluss. Viele weitere mit der Trennung verbundene Rechtsfragen wie Unterhalt, Umgang, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat etc. können jedoch außergerichtlich und einvernehmlich geregelt werden. Diese Themen landen nur im Falle des Ausbleibens einer Einigung und auf Antrag vor Gericht.