Wird ein außergerichtlich vereinbarter oder bereits durch gerichtlichen Beschluss oder Vergleich geregelter Umgang wiederholt von einem Elternteil verhindert, sollte – möglicherweise durch Unterstützung durch das Jugendamt, die Erziehungsberatungsstelle oder den eigenen Rechtsanwalt – eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Verläuft dieses Vorgehen ergebnislos, ist ein gerichtliches Umgangsverfahren einzuleiten. Besteht bereits eine gerichtliche Umgangsregelung und wird diese nicht eingehalten, kommen auch gerichtliche Zwangsmaßnahmen, wie die Verhängung eines Ordnungsgeldes, in Betracht. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt insbesondere davon ab, wie häufig und aus welchen Gründen der Umgang verhindert wird und wie sich diese Situation auf das Kind auswirkt.

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