Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Dies kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Fall geschehen oder auch aufgrund gewillkürter Erbfolge durch Einsetzung als gemeinsame Erben durch den Erblasser. Der Nachlass gehört der Erbengemeinschaft grundsätzlich gemeinschaftlich, sodass einzelne Erben nicht ohne Weiteres allein über Nachlassgegenstände verfügen können. Dies kann zu erheblichen Konflikten führen, insbesondere wenn in den Nachlass Immobilien fallen, die verwaltet werden müssen und hierzu unterschiedliche Vorstellungen bestehen.

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