Sowohl das Kind als auch jeder Elternteil hat für sich ein Recht auf Umgang miteinander. Im besten Fall treffen die Elternteile gemeinsam eine verlässliche und dem Kindeswohl sowie den familiären Verhältnissen entsprechende Regelung. Eine solche sollte umfassend sein und den Alltag, die Wochenenden, Ferienzeiten und Feiertage berücksichtigen. Meistens werden derartige Regelungen für das kommende Jahr im Voraus festgelegt. Ist eine Einigung nicht möglich, kann zunächst eine Beratung oder Vermittlung, bspw. durch das Jugendamt oder die Erziehungsberatungsstelle, in Anspruch genommen werden oder auch durch eine Mediation oder anwaltlichen Schriftwechsel kann eine Einigung erzielt werden. Führt auch dies nicht zu einer Lösung, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich. Dabei stehen stets das Wohl und die Interessen des Kindes im Mittelpunkt. Je nach Alter des Kindes wird ein Schwerpunkt auf die von ihm geäußerten Wünsche gelegt. Das Kind ist im Rahmen des Umgangsverfahrens also anzuhören.

Leave A Comment