Achtung: Wer eine Erbschaft annimmt, kann grundsätzlich auch für Nachlassverbindlichkeiten haften. Deshalb sollte im Falle eines möglicherweise überschuldeten Nachlasses frühzeitig geprüft werden, ob eine Ausschlagung oder eine Beschränkung der Erbenhaftung in Betracht kommen. Stellt sich die Überschuldung ohne Verschulden des Erben erst nachträglich heraus, besteht die Möglichkeit der Anfechtung der Erbschaftsannahme verbunden mit einer gleichzeitigen Ausschlagung derselben.

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