Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder haben, müssen wichtige Angelegenheiten grundsätzlich gemeinsam entschieden werden. Dazu gehören unterschiedliche Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie bspw. Entscheidungen über die Schulwahl, den gewöhnlichen Aufenthalt oder medizinische Behandlungen. Wenn eine Einigung in einem oder mehreren Teilbereich(en) nicht erzielt werden kann, muss notfalls eine gerichtliche Entscheidung hierüber herbeigeführt werden. Das Familiengericht entscheidet, welche Elternansicht dem Wohl des Kindes am besten entspricht bzw. welcher Elternteil in der Lage ist, die Interessen des Kindes zu wahren. Derjenige Elternteil erhält dann die Entscheidungsbefugnis für die streitige Angelegenheit übertragen. Möglich ist auch, bspw. im Falle des Ausbleibens einer Zustimmungserklärung eines Elternteils, diese Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen.

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