Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich in Deutschland insbesondere nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, bei das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens ist komplex und sollte durch eine Fachperson ermittelt werden. Der zu zahlende Kindesunterhalt ist nach den genannten Faktoren der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, die die Unterhaltsbeträge nach Einkommensgruppen und Altersstufe staffelt. Von dem Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle wird bei minderjährigen Kindern grundsätzlich das auf das Kind entfallende Kindergeld anteilig abgezogen (Zahlbetrag). Bei der konkreten Berechnung können darüber hinaus weitere Faktoren eine Rolle spielen, wie etwa weitere unterhaltsberechtigte Kinder, besondere Bedarfe und Betreuungsmodelle. Da Unterhaltsberechnungen im Einzelfall zu betrachten und überaus komplex sein können, empfiehlt es sich, die persönliche Situation und die Einkommensverhältnisse konkret rechtlich prüfen zu lassen. Zudem sollte eine stetige Überprüfung stattfinden, da sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse fortlaufend entwickeln und auch die Düsseldorfer Tabelle stets fortgeführt wird. Bei besonders günstigen Vermögensverhältnissen können die Berechnungsmethoden zudem ebenfalls entsprechend anzupassen sein.

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