Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer Erbe wird, hängt insbesondere vom Verwandtschaftsverhältnis der noch lebenden Familienmitglieder und davon ab, ob ein Ehegatte vorhanden ist.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer Erbe wird, hängt insbesondere vom Verwandtschaftsverhältnis der noch lebenden Familienmitglieder und davon ab, ob ein Ehegatte vorhanden ist.
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